Was gilt bei Auslandsreisen mit einer Katze?
Die Versicherung gilt für einen vorübergehenden Aufenthalt von bis zu einem Jahr in einem europäischen Land (selbstverständlich auch in Großbritannien und der Schweiz), in das das Tier gebracht und wieder zurückgebracht werden kann, ohne dass es nach den Vorschriften des schwedischen Landwirtschaftsministeriums unter Quarantäne gestellt wird. Bei längeren Auslandsaufenthalten müssen wir im Voraus informiert werden und zustimmen.