Versicherung: Was gilt bei Auslandsreisen mit dem Hund?
Die Versicherung gilt für einen zeitlich befristeten Auslandsaufenthalt von bis zu einem Jahr in einem europäischen Land (einschließlich Großbritannien und Schweiz), in die das Haustier gebracht und wieder mitgenommen wird, und zwar ohne Quarantänepflicht laut dem deutschen Tierschutzbund und den EU-Vereinbarungen. Für längere Auslandsaufenthalte müssen wir im Voraus informiert werden, um den Versicherungsschutz zu bestätigen.