Versicherung: Was gilt bei Auslandsreisen mit dem Hund?
Tier-OP- und Krankenversicherung
Der Versicherungsschutz gilt in der Bundesrepublik Deutschland. Bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten besteht weltweit Versicherungsschutz für bis zu 12 Monate, berechnet ab dem Tag, an dem dein Tier Deutschland verlässt.
Bei Behandlungen im Ausland ist eine Erstattung auf die in Deutschland in der jeweils gültigen Fassung geltende Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) begrenzt. Entstehen Kosten in einer ausländischen Währung, werden diese zum Kurs des Tages, an dem die Belege bei uns eingegangen sind, in Euro umgerechnet. Kosten für eventuelle Übersetzungen von ausländischen Belegen müssen von dir getragen werden und werden von deinen Versicherungsleistungen abgezogen.
Weiterführende Informationen zu den Konditionen unserer Tier-OP- und Krankenversicherung kannst du bei unseren allgemeinen Versicherungsbedingungen finden.
Hundehaftpflichtversicherung
Wenn du mit deinem Tier in Europa unterwegs bist – egal wie lange – oder dich vorübergehend (bis zu 5 Jahre) außerhalb Europas aufhältst, bist du bei Schäden, die dort passieren, abgesichert. Das gilt nicht, wenn es um eine Regelung des Forderungsausfallrisikos (siehe A3-4) geht.
Die Versicherung übernimmt auch Schäden, bei denen du laut dem deutschem Sozialgesetzbuch (§ 110 SGB VII) haftest.
Lassie zahlt immer in Euro. Wenn das Geld ins Ausland (außerhalb der Europäischen Währungsunion) geschickt werden muss, gilt die Zahlung als erfolgt, sobald der Euro-Betrag an eine Bank in der Europäischen Währungsunion überwiesen wurde.
Zu dem Geltungsbereich Europa zählen neben dem geografischen Kontinent auch die Kanarischen Inseln, die Azoren und Madeira.
Weiterführende Informationen zu den Konditionen unserer Hundehaftpflichtversicherung findest du ebenfalls bei unseren allgemeinen Versicherungsbedingungen.